Teilnahme

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Allgemeine Teilnahmebedingungen

Der Rheinische Bildungsplatz will kleinere, gemeinnützige Initiativen in Köln für ihr besonderes Engagement im Bereich der beruflich orientierten Bildung auszeichnen.

Die Subdomain www.bildungsplatz.rheinische-stiftung.de ist eine Plattform zur Bewerbung, Präsentation und Auszeichnung von Bildungsprojekten. Die Website des Rheinischen Bildungsplatzes dient ausschließlich zur Bewerbung auf den Rheinischen Bildungsplatz und zur Präsentation von ausgezeichneten Organisationen.

Für die Bewerbung ist es Voraussetzung, dass die Organisationen eine gemeinnützige Rechtsform nachweisen können und ihr Freistellungsbescheid (Der aktuelle Freistellungsbescheid ist im Rahmen der Bewerbung mit einzureichen) mindestens einen Gesellschaftszweck der folgenden Stiftungszwecke ausweisen kann:

  • Förderung von Wissenschaft und Forschung
  • Förderung von Erziehung und der Volks- und Berufsbildung einschließlich Studentenhilfe
  • Im Rahmen der Wohlfahrtspflege die Sorge für hilfsbedürftige Menschen, insbesondere Studenten und Schüler

Der Bewerber verpflichtet sich, nur tatsächliche Informationen zu seiner Organisation und seinen Bildungsangeboten auf www.bildungsplatz.rheinische-stiftung.de zu veröffentlichen. Die Aktualität der Daten wird durch die Bewerber selbst sichergestellt.

Die Organisationen sind ausschließlich selbst verantwortlich für die Inhalte und Daten der Bewerbungen und der damit verbundenen Darstellung. Es entsteht keinerlei Geschäftsbeziehung zwischen Bewerber und der Rheinischen Stiftung für Bildung aufgrund der eingereichten Bewerbung auf den Rheinischen Bildungsplatz.

Inhalte, die falsch oder irreführend sind oder gegen Gesetze (z. B. Strafgesetze, das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz, das Urhebergesetz und das Wettbewerbsrecht) oder Rechte Dritter verstoßen oder die Menschenwürde verletzen bzw. extremistischen Inhalts sind, dürfen im Rahmen der Bewerbung auf den Rheinischen Bildungsplatz nicht verwendet werden. Solche Bewerbungen schließt die Rheinische Stiftung für Bildung aus dem Bewerbungsverfahren aus.

Einen Rechtsanspruch auf die Auszeichnung des Rheinischen Bildungsplatzes gibt es nicht.

 

Das Bewerbungsverfahren

  • Die diesjährige Bewerbungsphase auf den Rheinischen Bildungsplatz läuft in der Zeit vom 01. August. – 27. September 2024.
  • Am Bewerbungsverfahren kann ausschließlich über das Online-Bewerbungsformular auf der Internetseite www.bildungsplatz.rheinische-stiftung.de teilgenommen werden.
  • Nach Ablauf der Bewerbungsfrist wird der Vorstand der Rheinischen Stiftung für Bildung einen, nach seinen Kriterien, würdigen Preisträger auswählen.
  • Alle Bewerber erhalten nach Abschluss des Auswahlverfahrens eine Rückmeldung über die erfolgte Entscheidung.
  • Der Termin der Preisverleihung wird im Anschluss mit dem Preisträger abgestimmt.
  • Weitere rechtliche Rahmenbedingungen zur Bewerbung und Auszeichnung des Rheinischen Bildungsplatzes können Sie hier einsehen